Leistungen
Wir bilden folgende Führerscheinklassen aus:
- Autoführerschein
- zulässige Gesamtmasse von 3,5 t inkl. Anhänger bis 750 kg
- höchstens 9 Sitzplätze inkl. Fahrersitz
- beinhaltet die Klassen AM und L
- ab 18 Jahren
- ab 17 Jahren mit Begleitung möglich
- Autoführerschein mit “schwerem” Anhänger
- zulässiges Gesamtgewicht inkl. Anhänger bis 7 t
- Anhängergewicht bis 3,5 t erlaubt
- Besitz der Fahrerlaubnis für B notwendig
- ab 18 Jahren
- ab 17 Jahren mit Begleitung möglich
- Autoführerschein mit “mittelschwerem” Anhänger
- keine eigenständige Fahrzeugklasse (Zusatz)
- zulässiges Gesamtgewicht von PKW und Anhänger bis 4,25 t
- Besitz der Fahrerlaubnis für B notwendig
- ab 18 Jahren
- ab 17 Jahren mit Begleitung möglich
- Einsteigerschein
- Mofas bis 25 km/h, Leichtmofas und elektronische Mobilitätshilfen bis 20 km/h
- lediglich Erwerb einer Prüfbescheinigung notwendig (12 theoretische und 2 praktische Einheiten zu je 45 Minuten)
- ab 15 Jahren möglich
- (ehemals M+S) – Kleinkrafträder wie Roller, Mopeds, Quads und Trikes
- max. Geschwindigkeit: 45 km/h bis 50 ccm Hubraum
- bei 3- bzw. 4-rädrigen Krafträdern: Höchstgewicht von 350 kg; Elektromotoren bis 4 kW
- ab 15 Jahren möglich
- Leichtkrafträder
- Hubraum bis 125 ccm und Leistung bis 11 kW (Verhältnis von Leistung zu Leermasse max. 0,1 kW/kg)
- beinhaltet Mofa und Klasse AM
- ab 16 Jahren möglich
- Motorräder
- Motorräder bis 35 kW (Verhältnis von Leistung zu Leermasse max. 0,2 kW/kg)
- beinhaltet die Klassen AM und A1
- ab 18 Jahren möglich
- Motorräder (unbeschränkt)
- Motorräder mit unbeschränkter Leistung, 3- bzw. 4-rädige Krafträder mit mehr als 15 kW (bisher Klasse B)
- beinhaltet die Klassen AM, A1 und A2
- direkt ab 24. Lebensjahr möglich, ansonsten mind. 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2